Allgemeine geschäftsbedingungen
Mitgliedschaft im GOOD Club
Der GOOD Club ist ein B2B Angebot der Good Search UG, Joachimstraße 10, 10119 Berlin (im folgenden auch als "GOOD" bezeichnet).

Der GOOD Club richtet sich an Unternehmen, die sich mit einem finanziellen monatlichen oder jährlichen Beitrag an der Unterstützung innovativer Projekte beteiligen möchten.



§ 1 Mitglied werden

Die Mitgliedschaft kann online abgeschlossen werden oder mit GOOD direkt vereinbart werden.

Es gelten die Preiskategorien und Zahlungsmodalitäten, die auf www.good-search.org angegeben sind.

Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Organisationen offen. Es gibt keine Beschränkungen im Hinblick auf die Organisationsform oder Größe.

Der GOOD Club behält sich das Recht vor, Mitglieder abzulehnen oder Mitgliedschaften aufzukündigen, wenn diese mit den Werten des GOOD Clubs nicht vereinbar sind.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, in dem erstmalig eine Zahlung eingegangen ist.



§ 2 Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung der monatlichen bzw. jährlichen Mitgliedsgebühr. Diese gilt als Sponsoring und basiert auf Rechnungs-Basis.

Wird die Mitgliedschaft offline abgeschlossen, erhält das Mitglied die Rechnungen per Email, bei Jahresmitgliedschaften auf Wunsch auch per Post.

Der Nettogrundbetrag, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Good Search UGBank: Triodos BankIBAN: DE09 5003 1000 1037 0340 09BIC (SWIFT): TROD DEF1

Für Mitglieder aus dem Ausland können gegebenenfalls abweichende Regelungen vereinbart werden.



§ 3 Leistungen GOOD Club

Der GOOD Club verpflichtet sich,

  • regelmäßig ein innovatives Projekt zu unterstützen, das auf Basis der von GOOD definierten Kriterien durch das GOOD Team ausgewählt wird.

  • den GOOD Club Mitgliedern regelmäßig Informationen und Kommunikationsmaterialien zu den jeweils gefeaturten Projekten zuzusenden. Es gelten dabei die von GOOD erstellten Kommunikations-Guidelines.

  • das Mitglied auf der Good-Club Seite zu verlinken (Logo), soweit vom Mitglied gewünscht bzw. freigegeben.

Soweit nichts anderes kommuniziert wird, ist der Zeitraum jeweils monatlich.



§ 4 Verwendung der Gelder

GOOD ist ein Purpose-Unternehmen ohne Gewinnabsicht, dessen Geschäftsanteile vollständig in der GOOD Impact Stiftung liegen und weist die Verwendung der durch den GOOD Club – sowie weiterer Kanäle wie der Suchmaschine GOOD oder Spenden über die GOOD Impact Stiftung – transparent aus: https://good-search.org/about/dein-impact/

Der GOOD Club unterstützt die ausgewählten Projekte finanziell, durch medialen Support (Aufbereitung von Content, Medienpartnerschaften, Projektbewertung) sowie, wo möglich, durch Mentoring (Netzwerk, Expertise).

Der GOOD Club garantiert, dass mindestens 50% der Beträge als finanzielle Unterstützung den Projekten unmittelbar zugute kommen. Der reale Anteil lag seit Beginn des Aufbaus des GOOD Impact-Portfolios tatsächlich bei 100% (Stand: Juli 2023).



§ 5 Kommunikation

Die Kommunikation hinsichtlich der Kooperation mit GOOD hat gemäß des GOOD Kommunikationsleitfadens zu erfolgen. Diese wird den Mitgliedern per PDF zugeschickt. Bei Fragen und Unklarheiten hierzu kann gerne jederzeit Rücksprache mit dem GOOD Club Team gehalten werden.

Die Stärke des GOOD Clubs liegt in der Reichweite der Community. GOOD ist interessiert an gemeinsamen Aktionen, Social Media-Kampagnen etc. Die Planung erfolgt hierzu in direkter Abstimmung, etwa im Hinblick auf bestimmte Kommunikationsanlässe. Es besteht keine Verpflichtung oder Anrecht auf gemeinsamen Kommunikationsaktivitäten.



§ 6 GOOD Impact-Portfolio Kooperationen

Das GOOD Portfolio soll durch möglichst viele Quellen gespeist werden. Hierzu arbeiten der GOOD Club, die GOOD Suchmaschine und die GOOD Impact Stiftung Hand in Hand. Die Suchmaschine und der Club sind Angebote der Good Search UG, dessen Anteile vollständig von der GOOD Impact Stiftung gehalten werden.

Das Reporting über die Höhe der finanziellen Unterstützung der monatlich gefeaturten Projekte schließt alle Quellen mit ein. Es steht dem GOOD Club frei, Gelder direkt oder über die Stiftung iin die jeweiligen Projekte zu lenken.



§ 7 Kundenportal

Den Mitgliedern steht ein Zugang zum Kundenportal offen, über das sie ihre Mitgliedschaft online verwaltet können. Dies gilt etwa im Hinblick auf Änderungen der Kontaktdaten, Zahlungsmethoden, Kündigung oder Download der Rechnungen.



§ 8 Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn keine Änderungen vorgenommen werden (Abo-Modell).

Die Mitgliedschaft für die Mitglieder jederzeit kündbar. Dies kann über den Mitglieder-Login selbst erfolgen oder per Email uns mitgeteilt werden (mail@good-search.org). Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des zuletzt bezahlten Zeitraums, je nach gewählter Zahlungsweise also der laufender Monat oder ein 12-Monats-Zeitraum.

Sobald der Mitgliedsvertrag wirksam gekündigt oder anderweitig beendet wurde, sind beide Parteien verpflichtet, die Logos der anderen Partei nicht mehr zu verwenden. Insbesondere dürfen die Logos nicht mehr auf Produkten oder in digitalen Medien verwendet werden. Falls Inhalte aus dem GOOD Content Ordner in Social Media Beiträgen während der Club Mitgliedschaft genutzt wurden, können diese bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht erneut geteilt oder kommuniziert werden. Des Weiteren endet der Zugriff auf den GOOD Content Ordner sowie das Recht dessen Inhalte zu verwenden, mit dem Ende der vertraglichen Beziehung zwischen beiden Parteien.



§ 9 Außerordentliche Kündigung

GOOD Club hat das Recht, Mitgliedern außerordentlich zu kündigen oder eine Mitgliedschaft abzulehnen.

Sollte der GOOD Club ein Mitglied nicht akzeptieren oder außerordentlich kündigen, werden etwaige für den laufenden Monat oder – beim Jahresabo – für künftige Monate im Voraus bezahlte Beträge an das jeweilige Unternehmen zurücküberwiesen.

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft liegt allein bei GOOD. Als Orientierung dienen die Kriterien auf der GOOD Club Webseite sowie die von anderen Mitgliedern der GOOD Family definierten Ausschlusskriterien wie beispielsweise die von GOOD Jobs: https://goodjobs.eu/criteria

Eine außerordentliche Kündigung bestehender Mitglieder ist nur bei gewichtigen Gründen möglich. Dies gilt nicht für eine einseitige Nichtverlängerung eines Abos seitens GOOD.



§ 10 Haftungsausschluss

GOOD haftet nicht für Schäden, die durch eine irreführende Kommunikation der GOOD Club-Mitglieder über die Projekte oder die Verwendung von nicht-freigegebenen Bild- oder Kommunikationsmaterialien entstehen. Maßgeblich sind die von GOOD zur Verfügung gestellten Kommunikations-Guidelines.



§ 11 Übertragbarkeit

GOOD behält sich das Recht vor, im Zuge der weiteren Entwicklung des GOOD Clubs die Mitgliedschaft auf eine andere Entität zu übertragen oder Leistungen durch diese erbringen zu lassen. Dies gilt für die GOOD Impact Stiftung (als Gesellschafterin der Good Search UG) oder alternativ die GEXSI GmbH (Global Exchange for Social Investment) als Gesellschaft der drei GOOD Club Gründer Kevin Fuchs, Andreas Renner und David Diallo.


§ 12 Schriftform

Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.


§14 Zusätzliche Sponsoringbeträge oder Spenden

Sofern das Club Mitglied zusätzlich zu dem vereinbarten Nettogrundbetrag monetäre Beiträge leisten möchte, wird von GOOD über den entsprechenden Betrag eine weitere Rechnung gestellt. Sollte mit dem zusätzlichen Sponsoringbetrag eine bestimmte Gegenleistung von GOOD verknüpft werden, so wird dies in einer weiteren schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Rücksprache mit dem GOOD Club Spenden über die GOOD Impact Stiftung abzubilden und dies als Teil des eigenen GOOD Club Engagements zu kommunizieren.